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Ausbremsung an der Waldkoppel Wefensleben unwahrscheinlich

Ungefähr so könnte der Waldkoppelhang aussehen, wenn das Vorhaben umgesetzt wird. Insbesondere Anwohner – direkt links grenzt eine Wohnsiedlung an – möchten das verhindern. Fotomontage: Ronny Schoof (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Ungefähr so könnte der Waldkoppelhang aussehen, wenn das Vorhaben umgesetzt wird. Insbesondere Anwohner – direkt links grenzt eine Wohnsiedlung an – möchten das verhindern. Fotomontage: Ronny Schoof
Kippt der Wefensleber Gemeinderat seinen zustimmenden Beschluss zum Bebauungsplan Waldkoppel? Sehr wahrscheinlich nicht. Es müssten in der Abstimmung darüber mehrere Ratsmitglieder eine klare Kehrtwende vollziehen.

 

Dem Prozess des Einwohnerantrags folgend, steht im Gemeinderat am Donnerstag die abschließende Entscheidung in der Sache auf der Tagesordnung. Trotz der nochmals aufgerollten Diskussion in den vergangenen Wochen, in deren Rahmen eine Anhörung der Gegner einer gewerblichen Photovoltaikanlage auf dem Ackerstück „Waldkoppel“ stattfand, ist aber nicht mit einem revidierenden Beschluss zum Vorentwurf des Bebauungsplans zu rechnen, zumal die Gemeinde selbst nur über eine geringe Handhabe in der Angelegenheit verfügt.

Der nun vorliegende Beschlussantrag ist unmissverständlich darauf ausgerichtet, den im Februar gefassten Ratsbeschluss inhaltlich zu bestätigen und somit „das mit dem Einwohnerantrag verbundene Begehren nicht weiter zu verfolgen.“

Erreicht der Gemeinderat mit seinen derzeit zwölf Mitgliedern Beschlussfähigkeit – die Sitzung beginnt um 18.30 Uhr im Haus der Generationen –, genügt die einfache Mehrheit zur Beschlussfassung. Im Februar war die Position des Rates in der Sache eindeutig: Mit 9:1 votierte er für die Billigung und Auslegung des Bebauungsplans. Insofern ist wohl nur die Frage offen, ob die jüngste Debatte Argumente lieferte, die den Räten ein Umdenken anregte.

 

Gesamtverfahren rollt

Auf einige der von den Vorhabengegnern vorgebrachten Punkte wird in der Begründung des heutigen Beschlussantrags eingegangen. So heißt es darin: „Die Beeinträchtigung des Erholungswertes der an das Plangebiet angrenzenden Grundstücke und deren Wertverlust, die Entstehung einer Industrielandschaft aus einer vormals 'offenen' Landschaft, der Mangel an einer geeigneten Zuwegung sowie erforderliche Änderungen an der Ortswasserleitung sind in der Sache sicherlich begründet, rechtfertigen jedoch aus Sicht des Gemeinderats nicht die Aufhebung des gefassten Beschlusses und die Einstellung des B-Plan-Verfahrens. Auch der Einwand, dass es mittlerweile zwei alternative Standortangebote gibt, ist gerechtfertigt, jedoch befinden sich diese ebenfalls in Privatbesitz und wurden erst nach Bekanntwerden der aktuellen Beschlusslage ins Spiel gebracht.“

 

Text und Foto: Ronny Schoof - Volksstimme