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Beantragung von Wahlscheinen – verlängerte Öffnungszeit der Briefwahlstelle

Beantragung von Wahlscheinen – verlängerte Öffnungszeit der Briefwahlstelle (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Beantragung von Wahlscheinen – verlängerte Öffnungszeit der Briefwahlstelle

Die reguläre Beantragung eines Wahlscheines ist bis

 

zum Freitag, 21. Februar 2025 um 15 Uhr

 

möglich (§ 27 Abs. 4 Satz 1 BWO). Aufgrund der o.g. Vorgabe ist die Verwaltung der Verbandsgemeinde Obere Aller – Arbeitsbereich Wahlen – Haus 1 – Frau Gorsler - an diesem Tag personell besetzt.

 

 

gez.

Treu

Gemeindewahlleiter