Beantragung von Wahlscheinen – verlängerte Öffnungszeit der Briefwahlstelle
Die reguläre Beantragung eines Wahlscheines ist bis
zum Freitag, 21. Februar 2025 um 15 Uhr
möglich (§ 27 Abs. 4 Satz 1 BWO). Aufgrund der o.g. Vorgabe ist die Verwaltung der Verbandsgemeinde Obere Aller – Arbeitsbereich Wahlen – Haus 1 – Frau Gorsler - an diesem Tag personell besetzt.
gez.
Treu
Gemeindewahlleiter







