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Verbandsgemeinde Obere Aller - Immobilien

Baugrundstücke in Wefensleben- Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung "Alleringerslebener Str. II"

Wichtige Daten im Überblick:


Beschreibung der Immobilie:

Die Gemeinde Wefensleben hat nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Gemarkung Wefensleben, Flur 9, Flurstücke 893, 899, 897 und 898 eine Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung beschlossen und somit für diese Flurstücke Baurecht geschaffen. 

 

Der Kaufpreis pro Quadratmeter beträgt 69,84 €.

 

Baugrundstücke

Flur

Flurstück(e)

Größe in qm 

Kaufpreis (Gesamt)

Baugrundstück 1

9

893

1.120

78.220,80 €

Baugrundstück 2

9

899

657

45.884,88 €

Baugrundstück 3

9

897, 898

657

45.884,88 €

 

Die Veräußerin behält sich das Recht vor eine Bauverpflichtung in den Grundstückskaufvertrag aufzunehmen, d.h. die Erwerber sind verpflichtet innerhalb von 2 Jahren ab Besitzübergang mit dem Bau zu beginnen. Eine Rückauflassungsvormerkung wird zu Gunsten der Gemeinde im Grundbuch gesichert und kann durch Antrag bei der Gemeinde gelöscht werden. 

 

Ansprechtpartner:

Philipp Charwat

Sachbearbeiter Liegenschaften

Fachbereich 2- Bürgerdienste, Bauwesen

Fachdienst 22- Bauwesen

Tel: 039409/916-127

Mail: charwat@obere-aller.de