Baugrundstücke in Wefensleben- Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung "Alleringerslebener Str. II"
Wichtige Daten im Überblick:
Beschreibung der Immobilie:
Die Gemeinde Wefensleben hat nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Gemarkung Wefensleben, Flur 9, Flurstücke 893, 899, 897 und 898 eine Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung beschlossen und somit für diese Flurstücke Baurecht geschaffen.
Der Kaufpreis pro Quadratmeter beträgt 69,84 €.
Baugrundstücke | Flur | Flurstück(e) | Größe in qm | Kaufpreis (Gesamt) |
Baugrundstück 1 | 9 | 893 | 1.120 | 78.220,80 € |
Baugrundstück 2 | 9 | 899 | 657 | 45.884,88 € |
Baugrundstück 3 | 9 | 897, 898 | 657 | 45.884,88 € |
Die Veräußerin behält sich das Recht vor eine Bauverpflichtung in den Grundstückskaufvertrag aufzunehmen, d.h. die Erwerber sind verpflichtet innerhalb von 2 Jahren ab Besitzübergang mit dem Bau zu beginnen. Eine Rückauflassungsvormerkung wird zu Gunsten der Gemeinde im Grundbuch gesichert und kann durch Antrag bei der Gemeinde gelöscht werden.
Ansprechtpartner:
Philipp Charwat
Sachbearbeiter Liegenschaften
Fachbereich 2- Bürgerdienste, Bauwesen
Fachdienst 22- Bauwesen
Tel: 039409/916-127
Mail: charwat@obere-aller.de







