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Verbandsgemeinde Obere Aller - Immobilien

Interessenbekundungsverfahren- Philipp-Müller-Straße 5b-d

Wichtige Daten im Überblick:


Beschreibung der Immobilie:

Die Gemeinde Sommersdorf beabsichtigt durch ein Interessenbekundungsverfahren das nachfolgend näher beschriebene Wohngebäude für eine Akquise potenzieller Kaufinteressenten, Investoren oder Wohnungsgenossenschaften anzubieten. 

 

 

Das Objekt befindet sich in der Gemeinde Sommersdorf, Philipp-Müller-Straße 5b-5d. 

(Gemarkung Sommersdorf, Flur 2, Flurstück 725/65 mit einer Größe von 1.512 qm).

 

Die Immobilie befindet sich nordwestlich der Ortschaft Sommersdorf, die überwiegend durch Wohngebäude und gemischt genutzte Bebauung geprägt ist. 

 

Das Wohngrundstück befindet sich insgesamt in einem mäßigen, dem Sanierungszeitraum entsprechenden altersgerechten Zustand. Der bauliche Zustand ist als durchschnittlich mit erkennbarem Instandhaltungsbedarf zu beurteilen. Insgesamt hat die Immobilie 24 Wohneinheiten (pro Eingang 8 Wohneinheiten). Derzeit sind 9 Wohneinheiten vermietet. Ein vereinfachter Mietspiegel mit Angaben von Wohnungsgröße und Kaltmiete ist in der Anlage I aufgelistet. 

 

Als Zielsetzung hat die Gemeinde Sommersdorf sich dazu ausgesprochen, die Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum, Wiederherstellung der Vermietbarkeit und eine langfristige Stabilisierung der Einwohnerentwicklung in Sommersdorf zu gewährleisten. Hierfür stehen der Gemeinde Sommersdorf keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, sodass eine eigenständige Umsetzung des Vorhabens nicht möglich ist.

 

Bei der Abgabe einer Interessenbekundung ist zwingend ein detailliertes Nutzungs- oder Sanierungskonzept vorzulegen. Diese werden bei Beendigung der Interessenbekundung vom Gemeinderat ausgewertet. Ein Verkaufspreis kann erst nach der Auswertung den Interessenten mitgeteilt werden.

 

Die Gemeinde Sommerdorf behält sich das Recht vor, bei einem möglichen Verkauf des Grundstückes eine Mehrerlösklausel auf 20 Jahre im Grundbuch sichern zu lassen, damit das Gebäude nicht als kurzfristiges Renditeobjekt verwaltet wird. Damit können die o.g. Ziele der Gemeinde langfristig verwirklicht werden. Alternativ kann auch eine Veräußerung in Form eines Erbbaurechtsvertrages auf 99 Jahre geschlossen werden. 

 

Schriftliche Interessenbekundungen mit entsprechenden Sanierungs- und Nutzungskonzepten können bis zum 14.09.2026 persönlich oder per Post abgegeben werden. 

 

Weitere Informationen des Objektes können Sie auf der Homepage Verbandsgemeinde Obere Aller - Bauland einsehen. Besichtigungen können in der Verbandsgemeinde Obere Aller - Eilsleben, Fachbereich 1- Finanzen/Liegenschaften, Zimmermannplatz 2, 39365 Eilsleben, Tel. 039409/916-127 vereinbaren werden.