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Kita wird in der Oberen Aller ab April teurer

Kita wird in der Oberen Aller ab April teurer (Bild vergrößern)
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Die neue Kita-Satzung der Oberen Aller und damit auch die Gebührenerhöhung zum 1. April ist beschlossene Sache. Insbesondere Eltern von Hortkindern müssen künftig deutlich mehr für die Betreuung bezahlen.

 

Erwartungsgemäß hat der Verbandsgemeinderat am Mittwochabend im Eilsleber Gemeindezentrum seine Zustimmung erteilt – sowohl zur neuen Nutzungssatzung (einstimmig) als auch zur entsprechenden Gebührensatzung (mehrheitlich mit 14 zu 4 Stimmen) der kommunalen Kitas. Sofern keine Beanstandung durch den Landkreis erfolgt, erlangen beide Beschlüsse zum 1. April Wirkungskraft.

 

Wesentlichste Änderungen/Neuerungen in den Satzungen
  • Im Hortbereich gibt es nun eine klare stündliche Staffelung der angebotenen Betreuungsdauer, auch getrennt nach Ferien- und Schulzeit. Eltern können die gebuchte Dauer auf Früh- und Späthort aufteilen.
  • Im Kitabereich bleiben die 9- und die 10-Stunden-Betreuung zwar erhalten, sie gelten jedoch als „erweiterte Angebote, die im Bedarfsfall vereinbart werden können.“
  • Die Anmeldung eines Kindes (Aufnahmeantrag) erfolgt nicht mehr schriftlich, sondern ausschließlich online über das Elternportal. Bei Bedarf leisten die Einrichtungen oder die Verwaltung hierbei Hilfe.
  • Für Kinder ab einem Jahr muss eine Masernimpfung nachgewiesen werden.
  • Der Kostenbeitrag ist auch bei angeordneten Schließungen in voller Höhe weiter zu zahlen.
  • Wird ein Kitaplatz acht aufeinanderfolgende Wochen lang nicht in Anspruch genommen, kann die Verbandsgemeinde das Betreuungsverhältnis kündigen.

 

Nächste Erhöhung frühestens 2024

Hinsichtlich der Gebühren ist der Rat dem Anfang Februar im Hauptausschuss von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen Kompromiss gefolgt. Dieser sagt aus: Der Elternbeitrag wird durchgängig auf (nahezu) 50 Prozent des ungedeckten Platzkostenanteils gebracht und bis mindestens Ende 2023 so beibehalten. In Krippe und Kindergarten steigen die Nutzungsgebühren damit um 25 bis 35 Euro monatlich. Weitaus deftiger schlägt sich das auf den Hort nieder. Dort kostet ein Platz während der Schulzeit ab April mindestens 152 Euro (bisher maximal 100 Euro). Ab 2024 könnte vorbehaltlich einer erneuten Kalkulation nebst Ratsbeschluss eine weitere Erhöhung auf dann 55 Prozent Elternanteil in allen Segmenten zum Tragen kommen.

 

Geschwisterregelung mit Haken

Was in all dem Kosten- und Paragrafengefüge für viele Eltern von Bedeutung sein dürfte: Die Geschwisterregelung bleibt bestehen. Sie sagt aus, dass Eltern, die zwei oder mehr Kinder betreuen lassen, nur für das älteste zahlen müssen, sofern die anderen noch nicht schulpflichtig sind. Der Haken: Hortplätze müssen in jedem Fall voll bezahlt werden – und zwar jeder einzelne. In der Geschwisterregelung lauert noch ein weiteres pikantes Detail. Denn sie ist in der Oberen Aller künftig allein abhängig von Landesvorgaben, da sie als solche nicht mehr explizit in der kommunalen Satzung enthalten ist. Verbandsbürgermeister Frank Frenkel begründet das damit, dass der Geschwisterpassus „bereits verbindlich im Gute-Kita-Gesetz des Landes verankert“ ist und in der Satzung daher nicht nochmals aufgeführt werden müsse. Allerdings gilt jener Gesetzestext vorerst nur bis Ende 2022. Wird sie nicht erneut verlängert, würde laut Frenkel eine andere Geschwisterregelung greifen: „Dann wäre das jüngste Kind das sogenannte Basiskind, für das der Beitrag erhoben wird.“ Dies käme in den meisten Fällen einer indirekten Erhöhung gleich.

 

Abstimmung über die neue Nutzungssatzung der Obere-Aller-Kitas: Alle 18 anwesenden Ratsmitglieder waren dafür. Die Gebührensatzung wurde kurz darauf ebenfalls verabschiedet – mehrheitlich mit 14 Ja- und vier Gegenstimmen.

 

Text und Foto: Ronny Schoof - Volksstimme