Fachdienst Ordnung informiert
Der Fachdienst Ordnung (als örtliche Verkehrsbehörde) weist alle Verkehrsteilnehmer auf folgende Änderungen im öffentlichen Bereich hin:
Gemeinde Sommersdorf
Die Philipp-Müller-Straße wird in eine Einbahnstraße umgewandelt, d.h. die Befahrung ist nur noch aus Richtung Ernst-Thälmann-Straße möglich (geplanter Umsetzungszeitpunkt: Dezember 2021)
Gemeinde Wefensleben
Es ist vorgesehen, die Straßen Dorfstraße und Knickmühlenstraße als „Tempo-30-Zone“ auszuweisen (geplanter Umsetzungszeitpunkt: Dezember 2021 - April 2022)
Gemeinde Eilsleben
Die Straße An der Bärburg wird in eine „Tempo-30-Zone“ umgewandelt (geplanter Umsetzungszeitpunkt: Dezember 2021 - April 2022)
Gemeinde Hötensleben/OT Ohrsleben
Im gesamten Ortsteil wird die Verkehrszeichenbeschilder-ung komplett erneuert, wobei einige Verkehrsschilder ersatzlos entfallen werden. In diesem Zuge werden alle Straßen, die abseits der Hauptverkehrsstraße (Straße der Freundschaft) verlaufen, als „Tempo-30-Zone“ ausgewiesen (geplanter Umsetzungszeitpunkt: Dezember 2021 bis April 2022)
Erläuterungen :
Der Beginn von Tempo-20 oder 30-Zonen wird mit dem Zeichen 274.1, das Ende der Zonen mit dem Zeichen 274.2 gekennzeichnet. Die Vorfahrt ist innerhalb dieser Zonen grundsätzlich durch die Regel „rechts vor links“ (§ 8 StVO) festgelegt.
Hinweis:
Im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Obere Aller werden derzeit die Verkehrszeichen überprüft und nach Beschaffenheit /Erforderlichkeit ausgetauscht oder entfernt. Die entsprechenden Überprüfungen erfolgen/erfolgten in Verbindung mit örtlichen Verkehrsschilderschauen; Teilnehmer sind/waren jeweils Vertreter der Gemeinde(n), der Verbandsgemeinde Obere Aller sowie der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Börde.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung (Hinweis auf § 1 StVO: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.).