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Neuer Flügel für fünf Millionen: Harbke geht Teilsanierung des Schlosses an

Neuer Flügel für fünf Millionen: Harbke geht Teilsanierung des Schlosses an (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Neuer Flügel für fünf Millionen: Harbke geht Teilsanierung des Schlosses an
Die Gemeinde Harbke macht Ernst mit dem Teilwederaufbau ihres Schlosses. Ziel eines entsprechenden Ratsbeschlusses ist es, mehr als fünf Millionen Euro aufzubringen, um das alte Adelsanwesen wieder nutzbar zu machen.

 

Knapp sieben Jahrzehnte des fortschreitenden Verfalls haben nur mehr eine Ruine denn ein prächtiges Domizil hinterlassen. Ein Schlossgerippe, das ohne Intervention irgendwann nur noch einen riesigen Haufen Schutt abgeben würde.

Mit einzelnen Maßnahmen haben die Gemeinde Harbke und der örtliche Denkmalpflegeverein in den zurückliegenden Jahren schon mehrmals gegengesteuert: hier eine Sicherung von Mauerkronen, da ein Stützkorsett oder auch die Betonierung des Bodens im ehemaligen Wohnbereich – allesamt kleine Schritte, die nicht nur dem Erhalt des Baudenkmals dienen, sondern sozusagen auch das Fundament für den großen Traum bilden, das Schloss wieder ein Stück weit zu rekonstruieren und einer Nutzung zuzuführen.

 
Ratsbeschluss für Förderantrag

Ein entscheidender großer Schritt dahingehend ist vom Gemeinderat nun initialisiert worden. Er umfasst nicht weniger als ein Kostenvolumen von rund 5,4 Millionen Euro und eine Zeitschiene von drei Jahren, auf der eine aufwendige Teilsanierung des Schlosses gefahren werden soll.

Das Vorhaben aus eigener Kraft zu stemmen, ist für die Kommune illusorisch. Es würde die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde schlichtweg übersteigen. Natürlich lautet das Zauberwort Fördermittel – und diese stehen in attraktivem Umfang in Aussicht: 95 Prozent (5,14 Millionen Euro). Zuständige Stelle für diese so bezeichnete GRW-Infrastrukturförderung ist die Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt. GRW steht für „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.

 
Zuschuss im Zweig Tourismus

Bürgermeister Werner Müller übersetzt: „Es handelt sich, so wir sie denn genehmigt bekommen, um eine Wirtschaftsförderung im Teilgebiet Tourismus. Bisher haben wir meist über Sicherungsmaßnahmen gesprochen und diese umgesetzt. Diese werden jedoch nicht gefördert, jedenfalls nicht durch GRW-Mittel. Jetzt geht es darum, etwas Neues zu schaffen, das auch einen wirtschaftlichen Nutzen bringt.“

Der Förderantrag ist auf Basis der Kostenschätzung durch den Planer gestellt. Müller rechnet nun zwar mit einem langwierigen Prüfungsprozess auf Seiten der IB, ist zugleich jedoch zuversichtlich, dass am Ende ein Positivbescheid steht: „Da ist so viel zu beachten und zu prüfen, ich denke, das dürfte jetzt ein Jahr dauern, ehe wir überhaupt konkret loslegen können. Eine Absage wäre fatal und würde auch den bisherigen Vorgesprächen und Signalen aus dem Wirtschaftministerium widersprechen, da wir ja bereits einen großen Aufwand mit den Planungskosten von über 100 000 Euro haben.“

 
Turm soll begehbar werden

Gegenstand des avisierten Teilwiederaufbaus ist der Ostflügel des einstigen Veltheimschen Wohnsitzes (Richtung Levinskirche) samt Turm. Das Planungsbüro legte dem Gemeinderat jüngst das entsprechende Konzept vor. Demnach sei nur für das Untergeschoss eine Nutzung, unter anderem mit einem Seminarraum, vorgesehen. Dazu werde eine Decke neu eingezogen. Der Turm soll begehbar gemacht werden und als Aussichts- beziehungsweise buchstäblicher Höhepunkt bei Führungen dienen. Ferner sollen beide Brücken zum Schloss rekonstruiert werden.

 

Foto: Die Harbker Schlossruine soll innerhalb der nächsten drei Jahre einen Teilwiederaufbau erfahren. Dabei geht es um den Turm und den Gebäudeflügel links davon.

 

Text und Foto: Ronny Schoof - Volksstimme