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Öffentliche Osterfeuer sind auch 2021 verboten

Öffentliche Osterfeuer sind auch 2021 verboten (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Öffentliche Osterfeuer sind auch 2021 verboten

Anträge zum Abbrennen von Osterfeuern sind aufgrund der anhaltenden Pandemie-Lage nicht genehmigungsfähig. Gemäß der 10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind öffentliche Veranstaltungen nicht gestattet.

Wir bitten um Beachtung!