Öffentliche Osterfeuer sind auch 2021 verboten
Anträge zum Abbrennen von Osterfeuern sind aufgrund der anhaltenden Pandemie-Lage nicht genehmigungsfähig. Gemäß der 10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind öffentliche Veranstaltungen nicht gestattet.
Wir bitten um Beachtung!