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Dienstleistungen in der Verwaltung ausschließlich mit Termin

Dienstleistungen in der Verwaltung ausschließlich mit Termin (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Dienstleistungen in der Verwaltung ausschließlich mit Termin

Im Zuge der Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 hatte die Verbandsgemeindeverwaltung den persönlichen Zugang zum Rathaus auf ein Minimum reduziert und auf dringend erforderliche Anliegen begrenzt.

 

Um die bislang erfolgreiche Eindämmung weiter zu gewährleisten, wird der Zugang zu den Verwaltungsgebäuden auch zukünftig auf das erforderliche Maß begrenzt. Das bedeutet, dass alle Anliegen, die ohne persönliches Erscheinen erledigt werden können, weiter ohne Besuch in der Verbandsgemeinde für Sie bearbeitet werden.

 

Sollte Ihr Erscheinen erforderlich sein, sind folgende Bedingungen unumgänglich:

 

  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin.
  • Erscheinen Sie zeitgerecht, um Warteschlangen oder Verzögerungen zu vermeiden. Der Zugang zu den Gebäuden wird Ihnen so gewährt, dass die vereinbarte Zeit für Ihren Termin genau eingehalten werden kann.
  • Nutzen Sie die bereitgestellten Desinfektionsmittel am Eingang.
  • Tragen Sie während des Aufenthalts eine textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes.
  • Erscheinen Sie allein bzw. nur mit einer zwingend erforderlichen Begleitperson.
  • Abzugebende Formulare oder Unterlagen können in unseren Briefkasten (Haus I, Zimmermannplatz 2) eingeworfen werden.
     

Insbesondere im Sachgebiet Einwohnermeldewesen gilt zudem, dass eine Bearbeitung Ihrer Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Vor Ort sind keine Termine vereinbar. Sofern es sich um ein unaufschiebbares Anliegen handelt, kann unter der Rufnummer 039409-916-34 oder 916-29 oder ein Notfalltermin gebucht werden.

 

gez.

Frenkel

Verbandsgemeindebürgermeister