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Bürgermeisterwahl - Gemeinde Völpke

Bürgermeisterwahl - Gemeinde Völpke (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Bürgermeisterwahl - Gemeinde Völpke
Stellenausschreibung

 

In der Gemeinde Völpke ist die Stelle der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/des ehrenamtlichen Bürgermeisters zum 01.07.2019 neu zu besetzen.

 

Die Amtszeit beträgt gemäß § 96 Absatz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sieben Jahre.

 

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am 26. Mai 2019 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Völpke direkt gewählt. Eine eventuell notwendige Stichwahl ist auf den 16. Juni 2019 festgelegt.

 

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grund­gesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind über die Regelung des Satzes 1 hinaus auch nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Mit der Bewerbung ist eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8 b zu § 38a Absatz 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) darüber abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

 

Nach § 30 Absatz 3 KWG LSA muss die Bewerbung für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister in der Gemeinde Völpke von mindestens 12 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Bewirbt sich der Amtsinhaber erneut, so ist er von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften. Für Bewerberinnen/Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des § 21 Absatz 10 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) entsprechend, wenn für die Bewerberinnen/Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde.

 

Bewerbungen sind unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl Völpke" bis zum Ende der Einreichungsfrist am Dienstag, dem 30. April 2019, 18.00 Uhr schriftlich in der Verwaltung der

 

Verbandsgemeinde Obere Aller
Die Gemeindewahlleiterin

Zimmermannplatz 2

39365 Eilsleben

 

einzureichen.

 

Danach eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Eine Rücknahme der Bewerbung ist ebenfalls nur bis zum Ende der Einreichungsfrist möglich.

 

Die erforderlichen Formulare zur Einreichung einer Bewerbung (Unterstützungsunterschriften, Wählbarkeitsbescheinigung, Anlage 8b KWO LSA) sind kostenfrei in der Verbandsgemeinde Obere Aller während der öffentlichen Sprechstunden oder nach Terminvereinbarung erhältlich. Darüber hinaus stehen sie auf der Homepage unter www.obere-aller.de zum Download zur Verfügung.

Eilsleben, den 23.02.2019

 

 

gez.

Kuch

Gemeindewahlleiterin

 

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